1. Allgemein
Meine Kräuterwanderungen und -seminare finden selbstverständlich nur dann statt, wenn die SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung es zulässt.
Dort wird auch geregelt, wie viele Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen dürfen, d.h. wie viele Teilnehmer/innen bei meinen Kräuterveranstaltungen dabei sein können.
Für jede Veranstaltung lege ich eine Liste aus, bei der sich jede/r mit Namen und Kontaktdaten einträgt. Diese Liste bewahre ich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für eine evtl. Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes auf. Danach wird die Liste vernichtet.